Sicherungsmaßnahme

SoLuxTec GmbH

Bitburg

Das Amtsgericht Bitburg hat zur SoLuxTec GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.04.2026, Aktenzeichen 9 IN 30/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bitburg
Aktenzeichen
9 IN 30/26
Registerbezug
Wittlich, HRB 41318
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Veröffentlichung
30.04.2026
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Jakob Joeres

Veröffentlichungstext

9 IN 30/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SoLuxTec GmbH, Werner-von-Siemens-Straße 25, 54634 Bitburg (AG Wittlich, HRB 41318), vertr. d.: Tim Leutert, Im Blümchen 32, 54453 Nittel, (Geschäftsführer), ist am 29.04.2026 um 17:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jakob Joeres, dhpg WP RAe StB GmbH & Co.KG, Bahnhofsplatz 8, 54292 Trier, Tel.: 0651/20068530, Fax: 0651/200685360, E-Mail: trier@dhpg.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bitburg, Gerichtsstraße 2/4, 54634 Bitburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Bitburg, 29.04.2026

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Sicherungsmaßnahme
  3. Sicherungsmaßnahme