Sicherungsmaßnahme
Solidas GERCH Augsburg Projektentwicklung 1.0 GmbH
Augsburg
Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur Solidas GERCH Augsburg Projektentwicklung 1.0 GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 11.11.2025, Aktenzeichen 503 IN 212/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 503 IN 212/25
- Registerbezug
- Augsburg, HRB 33700
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 11.11.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Jens M. Schmidt
- Branchenindikator
- Immobilien (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 212/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter HRB 33700 eingetragenen Solidas GERCH Augsburg Projektentwicklung 1.0 GmbH, Ludwigstraße 13, 86152 Augsburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Tesan,
ist am 11.11.2025, um 10:09 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Jens M. Schmidt, Scheibenstraße 45, 40479 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
503 IN 212/25
Amtsgericht Düsseldorf, 11.11.2025
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter HRB 33700 eingetragenen Solidas GERCH Augsburg Projektentwicklung 1.0 GmbH, Ludwigstraße 13, 86152 Augsburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Tesan,
ist am 11.11.2025, um 10:09 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Jens M. Schmidt, Scheibenstraße 45, 40479 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
503 IN 212/25
Amtsgericht Düsseldorf, 11.11.2025