Forderungsprüfung
Solid-Transport UG
Schwarzach
Das Amtsgericht Straubing hat zur Solid-Transport UG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.03.2026, Aktenzeichen IN 106/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Straubing
- Aktenzeichen
- IN 106/23
- Registerbezug
- Straubing, HRB 11869
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 24.03.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Branchenindikator
- Transport & Logistik (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
IN 106/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Solid-Transport UG, Rugerstraße 3, 94374 Schwarzach, vertreten durch den Geschäftsführer Todut Claudiu-Isac, geb. Todut
Registergericht: Amtsgericht Straubing Registergericht Register-Nr.: HRB 11869
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 27.02.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 8 - 11 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 23.04.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Straubing - Insolvenzgericht - 19.03.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Solid-Transport UG, Rugerstraße 3, 94374 Schwarzach, vertreten durch den Geschäftsführer Todut Claudiu-Isac, geb. Todut
Registergericht: Amtsgericht Straubing Registergericht Register-Nr.: HRB 11869
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 27.02.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 8 - 11 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 23.04.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Straubing - Insolvenzgericht - 19.03.2026