Vergütungsfestsetzung

Solaris and more GmbH

Hennef

Das Amtsgericht Bonn hat zur Solaris and more GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.11.2025, Aktenzeichen 99 IN 100/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
99 IN 100/25
Registerbezug
Siegburg, HRB 11844
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
12.11.2025
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2012
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist: a) Vertrieb, Installation, Wartung von Anlagen und Zubehör der erneuerbaren Energien, insbesondere der Photovoltaik, Windkraft und Erdwärmetechnik, sowie sonstige Dienstleistungen wie Beratung und Erstellung von Gutachten auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien. Betrieb von Photovoltaik und Windkraft Anlagen. b) Betriebswirtschaftliche Beratung im Allgemeinen.
Branchenindikator
Energie & Umwelt (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 100/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 11844 eingetragenen Solaris and more GmbH, Max-Born-Str. 2, 53773 Hennef, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Markus Bolle, Max-Born-Str. 2, 53773 Hennef

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Hoffmann, Liebs u.a., Goltsteinstr. 14, 40211 Düsseldorf

werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Sachwalters Rechtsanwalt Michael Wilbert, Meckenheimer Allee 148, 53115 Bonn, auf xxx zzgl. 19% Umsatzsteuer in Höhe von xxx €, mithin auf xxx brutto festgesetzt.

Gründe:

Der vorläufige Sachwalter hat sein Amt vom 26.05.2025 bis zum 01.09.2025 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§ 63 InsO).
Wegen der Einzelheiten wird auf den Vergütungsantrag vom 10.11.2025 verwiesen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO an das Amtsgericht Bonn statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 € übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Sie steht, soweit beschwert, dem Verwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie muss begründet werden.

Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.23 (Wilhelmbau) eingesehen werden.

99 IN 100/25
Amtsgericht Bonn, 12.11.2025

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Forderungsprüfung
  4. Insolvenzplan
  5. Vergütungsfestsetzung
  6. Eröffnung des Verfahrens
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