Forderungsprüfung

SMART Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH

Quickborn

Das Amtsgericht Pinneberg hat zur SMART Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.10.2025, Aktenzeichen 71 IN 188/22.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Pinneberg
Aktenzeichen
71 IN 188/22
Registerbezug
Pinneberg, HRB 14442
Bundesland
Schleswig-Holstein
Veröffentlichung
28.10.2025
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Branchenindikator
Finanzen & Versicherungen (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

71 IN 188/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

SMART Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Friedrich-List-Straße 3, 25451 Quickborn, vertreten durch den Geschäftsführer Farhad Bashash
Registergericht: Amtsgericht Pinneberg Register-Nr.: HRB 14442
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 08.12.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 2 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 18.12.2025.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.

Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Pinneberg - Insolvenzgericht - 23.10.2025

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Schlusstermin
  4. Forderungsprüfung
  5. Eröffnung des Verfahrens