Insolvenzbekanntmachung

Sleep8 DE GmbH

Berlin

Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur Sleep8 DE GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.08.2025, Aktenzeichen 36s IN 2650/22.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36s IN 2650/22
Registerbezug
Berlin, HRB 226203
Bundesland
Berlin
Veröffentlichung
15.08.2025
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2021
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Handel - einschließlich Onlinehandel, Vertretung, Vertrieb, Import und Export von Matratzen und verwandten Möbeln und Zubehör sowie Gesundheitsprodukten und medizinischen Geräten und anderen Produkten, die mit der im vorigen Abschnitt genannten Tätigkeit des Unternehmens in Zusammenhang stehen; die Entwicklung und Durchführung von Marketingkampagnen und anderen Werbedienstleistungen im Zusammenhan …

Veröffentlichungstext

36s IN 2650/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Sleep8 DE GmbH, Kurfürstendamm 195, 10707 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Thorsten Skusa-Mühldorf
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 226203
- Schuldnerin -

hat das Amtsgericht Charlottenburg am 14.08.2025 beschlossen:
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die
Zustimmung der Gläubigerversammlung zur Abgeltung der ermittelten Haftungsansprüche nach § 15b InsO gegen den Geschäftsführer durch Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 11.000,00 EUR

das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 04.09.2025 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 14.08.2025

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Insolvenzbekanntmachung
  5. Masseunzulänglichkeit
  6. Eröffnung des Verfahrens
  7. Sicherungsmaßnahme
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