Forderungsprüfung
Sky Tea GmbH
Frankfurt am Main
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur Sky Tea GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.10.2026, Aktenzeichen 810 IN 837/25 S-11-6.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 837/25 S-11-6
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 117849
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 19.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
810 IN 837/25 S-11-6 In dem Insolvenzverfahren Sky Tea GmbH, Zeil 106, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 117849),
vertreten durch:
William Thanhtung Nguyen, Dammühlenweg 2, 65510 Idstein, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 02.11.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 16.11.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 15.10.2026
vertreten durch:
William Thanhtung Nguyen, Dammühlenweg 2, 65510 Idstein, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 02.11.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 16.11.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 15.10.2026