Insolvenzbekanntmachung
Skool GmbH
Übersee
Das Amtsgericht Traunstein hat zur Skool GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.07.2026, Aktenzeichen 4 IN 204/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Traunstein
- Aktenzeichen
- 4 IN 204/25
- Registerbezug
- Traunstein, HRB 21770
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 07.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
4 IN 204/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Skool GmbH, Greimelstraße 28 c, 83236 Übersee, vertreten durch den Geschäftsführer Straßer Ingo
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Registergericht Register-Nr.: HRB 21770
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Warneke, Leonrodstraße 11, 83278 Traunstein, Gz.: 102/25 NI/WA
Beschluss:
1. In dem am 02.10.2025 eröffneten Insolvenzverfahren werden Insolvenzgläubiger aufgefordert, ihre nachrangigen Forderungen der Rangklassen § 39 InsO bis 19.08.2026 schriftlich bei dem Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Thomas Krippgans
Prinzregentenstraße 5, 83022 Rosenheim
Telefon: +49(8031)233890
Telefax: +49(8031)13892
Email: KANZLEI@KIESL.DE
anzumelden.
Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die Rangstelle zu bezeichnen.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
2. Die fristgemäß angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit bis 18.09.2026, den Forderungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Amtsgericht Traunstein - Insolvenzgericht - 06.07.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Skool GmbH, Greimelstraße 28 c, 83236 Übersee, vertreten durch den Geschäftsführer Straßer Ingo
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Registergericht Register-Nr.: HRB 21770
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Warneke, Leonrodstraße 11, 83278 Traunstein, Gz.: 102/25 NI/WA
Beschluss:
1. In dem am 02.10.2025 eröffneten Insolvenzverfahren werden Insolvenzgläubiger aufgefordert, ihre nachrangigen Forderungen der Rangklassen § 39 InsO bis 19.08.2026 schriftlich bei dem Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Thomas Krippgans
Prinzregentenstraße 5, 83022 Rosenheim
Telefon: +49(8031)233890
Telefax: +49(8031)13892
Email: KANZLEI@KIESL.DE
anzumelden.
Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die Rangstelle zu bezeichnen.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
2. Die fristgemäß angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit bis 18.09.2026, den Forderungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Amtsgericht Traunstein - Insolvenzgericht - 06.07.2026