Sicherungsmaßnahme

Skin Lounge Dortmund UG (haftungsbeschränkt)

Dortmund

Das Amtsgericht Dortmund hat zur Skin Lounge Dortmund UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.08.2026, Aktenzeichen 257 IN 96/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
257 IN 96/26
Registerbezug
Dortmund, HRB 30954
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
19.08.2026
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Insolvenzverwalter
Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 257 IN 96/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 30954 eingetragenen Skin Lounge Dortmund UG (haftungsbeschränkt), Westenhellweg 52, 44137 Dortmund, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Gülcan Ayyildiz, Waltroper Str. 7, 44536 Lünen

Geschäftszweig: die Durchführung von Körperhaarentfernung und die Erbringung kosmetischer Dienstleistungen aller Art sowie der Handel mit Kosmetik und verwandten Produkten am Standort Dortmund.

ist am 19.08.2026, um 11:10 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, Königswall 21, 44137 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

257 IN 96/26
Amtsgericht Dortmund, 19.08.2026

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Sicherungsmaßnahme