Insolvenzbekanntmachung

SK Verwaltungs GmbH

Hof

Das Amtsgericht Hof hat zur SK Verwaltungs GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.09.2026, Aktenzeichen IN 221/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hof
Aktenzeichen
IN 221/25
Registerbezug
Hof, HRB 5083
Bundesland
Bayern
Veröffentlichung
28.09.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

IN 221/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

SK Verwaltungs GmbH, Fuhrmannstraße 11, 95030 Hof, vertreten durch den Geschäftsführer Kamalak Serif
Registergericht: Amtsgericht Hof Registergericht Register-Nr.: HRB 5083
- Schuldnerin -

Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Zustimmung zum Kaufvertrag vom 10.09.2026 über den Verkauf der schuldnerischen Immobilie in Gumpertsreuth gemäß Urkunde des Notars Christoph M. Ritter (UVZ-Nr. 001165/2026) gegen einen Massekostenbeitrag von 100.000,00 €

das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 12.10.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Hof, Berliner Platz 1, 95030 Hof erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.

Amtsgericht Hof - Insolvenzgericht - 28.09.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme