Insolvenzbekanntmachung

Sizin Market GmbH

Hannover

Das Amtsgericht Hannover hat zur Sizin Market GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.10.2020, Aktenzeichen 909 IN 712/19 - 7 -.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
909 IN 712/19 - 7 -
Registerbezug
Hannover, HRB 218660
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
12.10.2020
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2019
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Handel mit Lebensmitteln

Veröffentlichungstext

909 IN 712/19 - 7 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sizin
Market GmbH, Markgrafstraße 5, 30419 Hannover (AG Hannover, HRB 218660), vertr.
d.: Bircan Idi-Dastan, Neue Landstr. 7a, 30655 Hannover, (Geschäftsführerin),
wurde beschlossen:

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Mittwoch, 04.11.2020, 11:00 Uhr, Saal 226, 2. Obergeschoss, Amtsgericht
Hannover, Dienstgebäude Hamburger Allee 26, 30161 Hannover.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO), und zwar:

- den Verkauf des Sachanlagevermögens und der Warenvorräte der
Schuldnerin

Hinweis:

Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Der entsprechende Kaufvertrag kann von den Verfahrensbeteiligten in der
Gerichtsakte eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie
ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der
Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.

Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung
-, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg
1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover einzulegen.

Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder
auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden,
wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen
Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten
zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen
Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen
Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten
werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll
begründet werden.

Amtsgericht Hannover, 12.10.2020

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Verteilungsverzeichnis
  3. Aufhebung des Verfahrens
  4. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  5. Aufhebung des Verfahrens
  6. Insolvenzbekanntmachung
  7. Eröffnung des Verfahrens
  8. Sicherungsmaßnahme
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