Forderungsprüfung
sitebots GmbH
Velten
Das Amtsgericht Neuruppin hat zur sitebots GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.06.2026, Aktenzeichen 15 IN 34/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Neuruppin
- Aktenzeichen
- 15 IN 34/22
- Registerbezug
- Neuruppin, HRB 10560
- Bundesland
- Brandenburg
- Veröffentlichung
- 22.06.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
sitebots GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 10560), Geschäftszweig: Produktion, Verleih und Export von Mikrokoptern (UAV's) mit Kameraeinsatz u.a. , Kanalstraße 2, 16727 Velten, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Dirks
werden die nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen geprüft (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages, dem 13. Juli 2026 bei dem Insolvenzgericht schriftlichen Widerspruch gegen den Grund, den Betrag und/ oder Rang einer angemeldeten Forderung erheben. Im Widerspruch ist der Name des Gläubigers, dessen Forderung bestritten wird, anzugeben.
Die Insolvenztabelle der zu prüfenden Forderungen mit den Forderungsanmeldungen sowie eventuell eingehende Widersprüche sind bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten niedergelegt. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt. Die Gläubiger, deren Forderung festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Neuruppin, 19. Juni 2026
15 IN 34/22
sitebots GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 10560), Geschäftszweig: Produktion, Verleih und Export von Mikrokoptern (UAV's) mit Kameraeinsatz u.a. , Kanalstraße 2, 16727 Velten, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Dirks
werden die nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen geprüft (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages, dem 13. Juli 2026 bei dem Insolvenzgericht schriftlichen Widerspruch gegen den Grund, den Betrag und/ oder Rang einer angemeldeten Forderung erheben. Im Widerspruch ist der Name des Gläubigers, dessen Forderung bestritten wird, anzugeben.
Die Insolvenztabelle der zu prüfenden Forderungen mit den Forderungsanmeldungen sowie eventuell eingehende Widersprüche sind bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten niedergelegt. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt. Die Gläubiger, deren Forderung festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Neuruppin, 19. Juni 2026
15 IN 34/22