Sicherungsmaßnahme
SITAP GmbH
Aachen
Das Amtsgericht Aachen hat zur SITAP GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.04.2026, Aktenzeichen 92 IN 267/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Aachen
- Aktenzeichen
- 92 IN 267/25
- Registerbezug
- Aachen, HRB 22774
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 07.04.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Dirk Wegener
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 267/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 22774 eingetragenen SITAP GmbH, Raphaelshöfe 2, 52070 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Martin Raschka,
Geschäftszweig: Ausbau der Architekturen der IT-Landschaften u.a.
ist am 02.04.2026, um 10:56 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Dirk Wegener, Franzstr. 53, 52064 Aachen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
92 IN 267/25
Amtsgericht Aachen, 02.04.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 22774 eingetragenen SITAP GmbH, Raphaelshöfe 2, 52070 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Martin Raschka,
Geschäftszweig: Ausbau der Architekturen der IT-Landschaften u.a.
ist am 02.04.2026, um 10:56 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Dirk Wegener, Franzstr. 53, 52064 Aachen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
92 IN 267/25
Amtsgericht Aachen, 02.04.2026