Insolvenzbekanntmachung
SITAN Trans GmbH
Lippstadt
Das Amtsgericht Paderborn hat zur SITAN Trans GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 25.09.2026, Aktenzeichen 2 IN 12/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Paderborn
- Aktenzeichen
- 2 IN 12/22
- Registerbezug
- Paderborn, HRB 12951
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 25.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 12/22
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der SITAN Trans GmbH, Mastholter Str. 158, 59558 Lippstadt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Heinz Werner Harmsen, Up de Barg 4, 24395 Gelting
wird mangels kostendeckender Masse eingestellt (§ 207 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 243 eingesehen werden.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 243 eingesehen werden.
2 IN 12/22
Amtsgericht Paderborn, 23.09.2026
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der SITAN Trans GmbH, Mastholter Str. 158, 59558 Lippstadt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Heinz Werner Harmsen, Up de Barg 4, 24395 Gelting
wird mangels kostendeckender Masse eingestellt (§ 207 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 243 eingesehen werden.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 243 eingesehen werden.
2 IN 12/22
Amtsgericht Paderborn, 23.09.2026