Insolvenzbekanntmachung
SIOUX GmbH
Offenbach am Main
Das Amtsgericht Offenbach am Main hat zur SIOUX GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.10.2020, Aktenzeichen 8 IN 206/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 206/20
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 52638
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 29.10.2020
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
8 IN 206/20 In dem Insolvenzverfahren SIOUX GmbH, Ludwigstraße 182a, 63067
Offenbach am Main (AG Offenbach am Main, HRB 52638), vertr. d.: Lewin Berner,
(Geschäftsführer), ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung gem. § 160
InsO bestimmt auf: Freitag, 23.11.2020.
Tagesordnung:
Entscheidung über die von dem Insolvenzverwalter beantragte Zustimmung der
Gläubigerversammlung zu dem am 16.09.2020 mit der Sioux Schuhe GmbH, vertreten
d. d. Geschäftsführer Lewin Berner, geschlossenen Vertrag, mit welchem das
Unternehmen im Ganzen zu einem Kaufpreis von 702 369,00 € an diese veräußert
werden soll.
Hinweise:
Der betreffende Unternehmenskaufvertrag kann von den Beteiligten auf der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes eingesehen werden.
Die beantragte Zustimmung gilt entsprechend § 160 Abs. 1 S. 3 InsO als erteilt,
wenn bis zum Ablauf des Stichtags keine diesbezüglichen Stellungnahmen bei
Gericht eingehen.
Offenbach am Main, 28.10.2020
Offenbach am Main (AG Offenbach am Main, HRB 52638), vertr. d.: Lewin Berner,
(Geschäftsführer), ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung gem. § 160
InsO bestimmt auf: Freitag, 23.11.2020.
Tagesordnung:
Entscheidung über die von dem Insolvenzverwalter beantragte Zustimmung der
Gläubigerversammlung zu dem am 16.09.2020 mit der Sioux Schuhe GmbH, vertreten
d. d. Geschäftsführer Lewin Berner, geschlossenen Vertrag, mit welchem das
Unternehmen im Ganzen zu einem Kaufpreis von 702 369,00 € an diese veräußert
werden soll.
Hinweise:
Der betreffende Unternehmenskaufvertrag kann von den Beteiligten auf der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes eingesehen werden.
Die beantragte Zustimmung gilt entsprechend § 160 Abs. 1 S. 3 InsO als erteilt,
wenn bis zum Ablauf des Stichtags keine diesbezüglichen Stellungnahmen bei
Gericht eingehen.
Offenbach am Main, 28.10.2020