Sicherungsmaßnahme

Simplicity Management Consulting GmbH & Co. KG

Herne

Das Amtsgericht Bochum hat zur Simplicity Management Consulting GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.06.2026, Aktenzeichen 80 IN 530/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 530/26
Registerbezug
Bochum, HRA 8214
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
18.06.2026
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Insolvenzverwalter
Dr. Moritz Sponagel
Branchenindikator
Unternehmensdienstleistungen (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 530/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRA 8214 eingetragenen Simplicity Management Consulting GmbH & Co. KG, Shamrockring 1, 44623 Herne, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 23304 eingetragene Simplicity Verwaltungs GmbH, Shamrockring 1, 44623 Herne, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marc Czerlinsky, Shamrockring 1, 44623 Herne,

Geschäftszweig: ---

ist am 18.06.2026, um 07:46 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel, Bismarckstr. 90, 44629 Herne bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

80 IN 530/26
Amtsgericht Bochum, 18.06.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme