Forderungsprüfung
Simba Häusliche Kinderkranken- und Intensivpflege GmbH
Unterkirnach
Das Amtsgericht Villingen-Schwenningen hat zur Simba Häusliche Kinderkranken- und Intensivpflege GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.10.2026, Aktenzeichen 1 IN 116/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Villingen-Schwenningen
- Aktenzeichen
- 1 IN 116/23
- Registerbezug
- Freiburg im Breisgau, HRB 726663
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Veröffentlichung
- 12.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2022
- Stammkapital
- 26.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Der Betrieb eines ambulanten Kinderkranken- und Intensivpflegedienstes; Beatmungspflege; Schul- und Kindergartenbegleitung; Beratungseinsätze; umfassende Betreuung von Früh- und Neugeborenen; ambulante Palliativversorgung.
- Branchenindikator
- Gesundheit & Pflege (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
1 IN 116/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Simba Häusliche Kinderkranken- und Intensivpflege GmbH, Wiesenweg 1, 78089 Unterkirnach, vertreten durch die Geschäftsführerin Natalie Maria Kosellek
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Register-Nr.: HRB 726663
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 09.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 34 - 39 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 07.12.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Villingen-Schwenningen - Insolvenzgericht - 09.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Simba Häusliche Kinderkranken- und Intensivpflege GmbH, Wiesenweg 1, 78089 Unterkirnach, vertreten durch die Geschäftsführerin Natalie Maria Kosellek
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Register-Nr.: HRB 726663
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 09.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 34 - 39 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 07.12.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Villingen-Schwenningen - Insolvenzgericht - 09.10.2026