Forderungsprüfung
SIGNUM Computer für Signalverarbeitung und Mustererkennung GmbH
Planegg
Das Amtsgericht München hat zur SIGNUM Computer für Signalverarbeitung und Mustererkennung GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.08.2026, Aktenzeichen 1500 IN 2259/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1500 IN 2259/21
- Registerbezug
- München, HRB 69901
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 06.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
1500 IN 2259/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SIGNUM Computer für Signalverarbeitung und Mustererkennung GmbH, Lena-Christ-Straße 50, 82152 Planegg, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Vogel Alfred
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 69901
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 12-18 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 03.08.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SIGNUM Computer für Signalverarbeitung und Mustererkennung GmbH, Lena-Christ-Straße 50, 82152 Planegg, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Vogel Alfred
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 69901
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 12-18 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 03.08.2026