Forderungsprüfung

Siegers GmbH

Reutlingen

Das Amtsgericht Tübingen hat zur Siegers GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 01.10.2025, Aktenzeichen 25 IN 32/21.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Tübingen
Aktenzeichen
25 IN 32/21
Registerbezug
Stuttgart, HRB 768420
Bundesland
Baden-Württemberg
Veröffentlichung
01.10.2025
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

25 IN 32/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Siegers GmbH, Geierweg 7, 72760 Reutlingen, vertreten durch den Geschäftsführer Manfred Greisiger
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 768420
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 14 - 27 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 04.12.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Tübingen - Insolvenzgericht - 23.09.2025

Verfahrensverlauf

  1. Schlusstermin
  2. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Schlusstermin
  5. Vergütungsfestsetzung
  6. Forderungsprüfung
  7. Eröffnung des Verfahrens
  8. Eröffnung des Verfahrens