Sicherungsmaßnahme
Sieg Anlagevermögen GmbH & Co. KG
Essen
Das Amtsgericht Essen hat zur Sieg Anlagevermögen GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.07.2026, Aktenzeichen 165 IN 169/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Essen
- Aktenzeichen
- 165 IN 169/26
- Registerbezug
- Essen, HRA 4908
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 17.07.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
- Insolvenzverwalter
- Andreas Schoß
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 169/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRA 4908 eingetragenen Sieg Anlagevermögen GmbH & Co. KG, Nünningstr. 36, 45141 Essen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 12956 eingetragene Sieg Beteiligungs GmbH, Nünningstr. 36, 45141 Essen, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ulrike Sie-Rieß, Nünningstr. 36, 45141 Essen,
ist am 17.07.2026, um 09:22 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Andreas Schoß, Haumannplatz 9, 45131 Essen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
165 IN 169/26
Amtsgericht Essen, 17.07.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRA 4908 eingetragenen Sieg Anlagevermögen GmbH & Co. KG, Nünningstr. 36, 45141 Essen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 12956 eingetragene Sieg Beteiligungs GmbH, Nünningstr. 36, 45141 Essen, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ulrike Sie-Rieß, Nünningstr. 36, 45141 Essen,
ist am 17.07.2026, um 09:22 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Andreas Schoß, Haumannplatz 9, 45131 Essen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
165 IN 169/26
Amtsgericht Essen, 17.07.2026