Sicherungsmaßnahme
Siebenlist Unternehmensberatungs-GmbH & Co. KG
Düsseldorf
Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur Siebenlist Unternehmensberatungs-GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.06.2026, Aktenzeichen 504 IN 133/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 504 IN 133/26
- Registerbezug
- Düsseldorf, HRA 27314
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 24.06.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
- Insolvenzverwalter
- Till Forster
- Branchenindikator
- Unternehmensdienstleistungen (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 133/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 27314 eingetragenen Siebenlist Unternehmensberatungs-GmbH
& Co. KG, Königsallee 98, 40212 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 101571 eingetragene Siebenlist Verwaltungs-GmbH GmbH, Roßstraße 49, 40212 Düsseldorf, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ingün-Silke Siebenlist, Königsallee 98, 40212 Düsseldorf,
ist am 24.06.2026, um 11:18 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Till Forster, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
504 IN 133/26
Amtsgericht Düsseldorf, 24.06.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 27314 eingetragenen Siebenlist Unternehmensberatungs-GmbH
& Co. KG, Königsallee 98, 40212 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 101571 eingetragene Siebenlist Verwaltungs-GmbH GmbH, Roßstraße 49, 40212 Düsseldorf, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ingün-Silke Siebenlist, Königsallee 98, 40212 Düsseldorf,
ist am 24.06.2026, um 11:18 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Till Forster, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
504 IN 133/26
Amtsgericht Düsseldorf, 24.06.2026