Sicherungsmaßnahme
SIEBAU Raumsysteme GmbH & Co. KG
Kreuztal
Das Amtsgericht Siegen hat zur SIEBAU Raumsysteme GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.02.2026, Aktenzeichen 25 IN 35/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Siegen
- Aktenzeichen
- 25 IN 35/26
- Registerbezug
- Siegen, HRA 8216
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 12.02.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
- Insolvenzverwalter
- Thorsten Kapitza
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 35/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRA 8216 eingetragenen SIEBAU Raumsysteme GmbH & Co. KG, Heesstraße 5, 57223 Kreuztal, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 8546 eingetragene SIEBAU Raumsysteme Verwaltungs GmbH, Heesstraße 5, 57223 Kreuztal, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Wolfgang Neuhoff, Hüttseifen 2, 57572 Niederfischbach, und Herrn Timo Günter Maria Hunold, Matthäusstraße 6, 57462 Olpe,
Geschäftszweig: Stahlleichtbau
ist am 12.02.2026, um 14:07 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Thorsten Kapitza, Weidenauer Straße 196, 57076 Siegen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
25 IN 35/26
Amtsgericht Siegen, 12.02.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRA 8216 eingetragenen SIEBAU Raumsysteme GmbH & Co. KG, Heesstraße 5, 57223 Kreuztal, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 8546 eingetragene SIEBAU Raumsysteme Verwaltungs GmbH, Heesstraße 5, 57223 Kreuztal, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Wolfgang Neuhoff, Hüttseifen 2, 57572 Niederfischbach, und Herrn Timo Günter Maria Hunold, Matthäusstraße 6, 57462 Olpe,
Geschäftszweig: Stahlleichtbau
ist am 12.02.2026, um 14:07 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Thorsten Kapitza, Weidenauer Straße 196, 57076 Siegen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
25 IN 35/26
Amtsgericht Siegen, 12.02.2026