Masseunzulänglichkeit

Sidocastro GmbH

Leverkusen

Das Amtsgericht Köln hat zur Sidocastro GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.09.2026, Aktenzeichen 70k IN 298/22.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70k IN 298/22
Registerbezug
Köln, HRB 104235
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
10.09.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 298/22

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 104235 eingetragenen Sidocastro GmbH, Lützenkirchener Str. 82 a, 51381 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Pelewe Sido, Lützenkirchener Str. 82 a, 51381 Leverkusen

ist nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit (§ 211 InsO) eingestellt worden.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1342 eingesehen werden.

Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1342 eingesehen werden.

70k IN 298/22
Amtsgericht Köln, 08.09.2026

Verfahrensverlauf

  1. Verteilungsverzeichnis
  2. Masseunzulänglichkeit
  3. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  4. Verteilungsverzeichnis
  5. Forderungsprüfung
  6. Vergütungsfestsetzung
  7. Forderungsprüfung
  8. Masseunzulänglichkeit
  9. Eröffnung des Verfahrens