Sicherungsmaßnahme

Sicherheitsdienste Delshad-Jooposht GmbH

Dinslaken

Das Amtsgericht Duisburg hat zur Sicherheitsdienste Delshad-Jooposht GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.09.2026, Aktenzeichen 620 IN 178/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
620 IN 178/26
Registerbezug
Duisburg, HRB 10142
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
03.09.2026
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Holger Rhode
Branchenindikator
Unternehmensdienstleistungen (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 178/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 10142 eingetragene Sicherheitsdienste Delshad-Jooposht GmbH, Ernastr. 10, 46537 Dinslaken, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Vera Delshad-Jooposht, und Herrn Ramin Delshad-Jooposht,

Geschäftszweig: Sicherheitsdienst

ist am 01.09.2026, um 23:30 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Holger Rhode, Philosophenweg 21, 47051 Duisburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

620 IN 178/26
Amtsgericht Duisburg, 01.09.2026

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Sicherungsmaßnahme