Sicherungsmaßnahme
SIBU DESIGN Wallcoverings GmbH
Gütersloh
Das Amtsgericht Bielefeld hat zur SIBU DESIGN Wallcoverings GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.06.2026, Aktenzeichen 43 IN 396/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bielefeld
- Aktenzeichen
- 43 IN 396/26
- Registerbezug
- Gütersloh, HRB 14093
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 02.06.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Frank M. Welsch
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 396/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 14093 eingetragenen SIBU DESIGN Wallcoverings GmbH, Friedrich-Ebert-Str. 64, 33330 Gütersloh, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Julian Theisen
Geschäftszweig: Handel mit Wandbelägen, insbesondere Designplatten und Dekoroberflächen für den Innenbereich.
ist am 02.06.2026, um 12:57 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Frank M. Welsch, Barkeystraße 30, 33330 Gütersloh bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 396/26
Amtsgericht Bielefeld, 02.06.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 14093 eingetragenen SIBU DESIGN Wallcoverings GmbH, Friedrich-Ebert-Str. 64, 33330 Gütersloh, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Julian Theisen
Geschäftszweig: Handel mit Wandbelägen, insbesondere Designplatten und Dekoroberflächen für den Innenbereich.
ist am 02.06.2026, um 12:57 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Frank M. Welsch, Barkeystraße 30, 33330 Gütersloh bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 396/26
Amtsgericht Bielefeld, 02.06.2026