Forderungsprüfung
SHOWERTEC Trading GmbH
München
Das Amtsgericht München hat zur SHOWERTEC Trading GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.09.2026, Aktenzeichen 1501 IN 2308/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1501 IN 2308/22
- Registerbezug
- München, HRB 259871
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 16.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
1501 IN 2308/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SHOWERTEC Trading GmbH, Hopfenstraße 8, 80335 München, vertreten durch den Geschäftsführer Bucher Horst
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 259871
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 7-11 sowie 13 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 15.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 15.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SHOWERTEC Trading GmbH, Hopfenstraße 8, 80335 München, vertreten durch den Geschäftsführer Bucher Horst
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 259871
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 7-11 sowie 13 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 15.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 15.09.2026