Sicherungsmaßnahme
Sherif I GmbH
Bielefeld
Das Amtsgericht Bielefeld hat zur Sherif I GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.06.2022, Aktenzeichen 43 IN 50/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bielefeld
- Aktenzeichen
- 43 IN 50/22
- Registerbezug
- Bielefeld, HRB 44240
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 27.06.2022
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Axel Geese
- Im Handelsregister seit
- 2021
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- der Garten- und Landschaftsbau sowie der Straßenbau. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen und alle Maßnahmen zu ergreifen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen und ihm unmittelbar oder mittelbar förderlich erscheinen, insbesondere andere Unternehmen gleichen oder ähnlichen Geschäftszweiges zu übernehmen, zu vertreten und sich an solchen zu beteiligen. Die G …
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 50/22
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 44240 eingetragenen Sherif I GmbH, Blomestr. 3, 33609 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nehat Sherif, Blomestr. 3, 33609 Bielefeld
Geschäftszweig: Garten- und Landschaftsbau sowie Straßenbau
ist am 23.06.2022, um 14:32 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Axel Geese, Adenauerplatz 4, 33602 Bielefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
43 IN 50/22
Amtsgericht Bielefeld, 23.06.2022
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 44240 eingetragenen Sherif I GmbH, Blomestr. 3, 33609 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nehat Sherif, Blomestr. 3, 33609 Bielefeld
Geschäftszweig: Garten- und Landschaftsbau sowie Straßenbau
ist am 23.06.2022, um 14:32 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Axel Geese, Adenauerplatz 4, 33602 Bielefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
43 IN 50/22
Amtsgericht Bielefeld, 23.06.2022