Sicherungsmaßnahme

Sherif I GmbH

Bielefeld

Das Amtsgericht Bielefeld hat zur Sherif I GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.06.2022, Aktenzeichen 43 IN 50/22.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 50/22
Registerbezug
Bielefeld, HRB 44240
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
27.06.2022
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Axel Geese
Im Handelsregister seit
2021
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
der Garten- und Landschaftsbau sowie der Straßenbau. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen und alle Maßnahmen zu ergreifen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen und ihm unmittelbar oder mittelbar förderlich erscheinen, insbesondere andere Unternehmen gleichen oder ähnlichen Geschäftszweiges zu übernehmen, zu vertreten und sich an solchen zu beteiligen. Die G …

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 50/22

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 44240 eingetragenen Sherif I GmbH, Blomestr. 3, 33609 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nehat Sherif, Blomestr. 3, 33609 Bielefeld

Geschäftszweig: Garten- und Landschaftsbau sowie Straßenbau

ist am 23.06.2022, um 14:32 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Axel Geese, Adenauerplatz 4, 33602 Bielefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

43 IN 50/22
Amtsgericht Bielefeld, 23.06.2022

Verfahrensverlauf

  1. Schlusstermin
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  4. Verteilungsverzeichnis
  5. Forderungsprüfung
  6. Forderungsprüfung
  7. Eröffnung des Verfahrens
  8. Sicherungsmaßnahme
Monatsreport und Wochenüberblick kostenlos per E-Mail erhalten