Sicherungsmaßnahme
SHB Betriebs GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur SHB Betriebs GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.10.2026, Aktenzeichen 3607 IN 5887/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 3607 IN 5887/26
- Registerbezug
- Berlin, HRB 290212
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 09.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
3607 IN 5887/26
In dem Verfahren über den Antrag d.
SHB Betriebs GmbH,
Oranienstraße 8, 10997 Berlin,
gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Karl-Heinz Liebsch und Enzo Orsini
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 290212
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Die angeordneten Sicherungsmaßnahmen gem. § 21 InsO werden aufgehoben.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 09.10.2026
In dem Verfahren über den Antrag d.
SHB Betriebs GmbH,
Oranienstraße 8, 10997 Berlin,
gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Karl-Heinz Liebsch und Enzo Orsini
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 290212
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Die angeordneten Sicherungsmaßnahmen gem. § 21 InsO werden aufgehoben.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 09.10.2026