Sicherungsmaßnahme

SHAHIN AUTOMOBILE UG (haftungsbeschränkt)

Aachen

Das Amtsgericht Aachen hat zur SHAHIN AUTOMOBILE UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.09.2025, Aktenzeichen 93 IN 113/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Aachen
Aktenzeichen
93 IN 113/25
Registerbezug
Aachen, HRB 23411
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
22.09.2025
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Wolfgang Piroth
Im Handelsregister seit
2020
Stammkapital
1.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Kfz-Handel, die Vermietung sowie die Vermittlung von Automobilien, Reifenservice und Kfz-Reparaturen aller Art.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 113/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Aachen unter HRB 23411 eingetragenen SHAHIN AUTOMOBILE UG (haftungsbeschränkt), Trierer Str. 116, 52078 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Shahin Yousefi Asle Tabrizi,

Geschäftszweig: KFZ-Handel u,a.

ist am 22.09.2025, um 09:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Wolfgang Piroth, Trierer Str. 816, 52078 Aachen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

93 IN 113/25
Amtsgericht Aachen, 22.09.2025

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Sicherungsmaßnahme
Monatsreport und Wochenüberblick kostenlos per E-Mail erhalten