Forderungsprüfung
Shah UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
Schorndorf
Das Amtsgericht Regensburg hat zur Shah UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.09.2025, Aktenzeichen 2 IN 114/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Regensburg
- Aktenzeichen
- 2 IN 114/24
- Registerbezug
- Regensburg, HRA 9953
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 23.09.2025
- Rechtsform
- UG & Co. KG
Veröffentlichungstext
2 IN 114/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Shah UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, vertreten durch die gesetzliche Vertreterin Shahzad Tamina Jasmin
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRA 9953
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 15 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 10.10.2025 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 19.09.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Shah UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, vertreten durch die gesetzliche Vertreterin Shahzad Tamina Jasmin
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRA 9953
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 15 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 10.10.2025 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 19.09.2025