Forderungsprüfung
Shah Events Hamburg UG haftungsbeschränkt)
Hamburg
Das Amtsgericht Hamburg hat zur Shah Events Hamburg UG haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.07.2026, Aktenzeichen 67h IN 360/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hamburg
- Aktenzeichen
- 67h IN 360/25
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 177881
- Bundesland
- Hamburg
- Veröffentlichung
- 17.07.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Im Handelsregister seit
- 2022
- Stammkapital
- 500 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Der Betrieb einer Eventhalle in der Veranstaltungsbranche sowie das Betreiben einer Schank- und Speisenwirtschaft mit Ausschank alkoholischer Getränke.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 360/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 177881 eingetragenen Shah Events Hamburg UG haftungsbeschränkt), Feuerteichweg 1, 21077 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Shabnam Shah
wird der Stichtag zur Prüfung der angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren auf den 30.07.2026 verlegt. Ein schriftlicher Widerspruch mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am 30.07.2026 bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gründe:
Der Prüfungsstichtag war neu zu bestimmen, da das Prüfungsergebnis des Insolvenzverwalters nicht bis zum ursprünglich vorgesehen Stichtag (22.05.2026) zur Akte gelangt war.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67h IN 360/25
Amtsgericht Hamburg, 17.07.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 177881 eingetragenen Shah Events Hamburg UG haftungsbeschränkt), Feuerteichweg 1, 21077 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Shabnam Shah
wird der Stichtag zur Prüfung der angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren auf den 30.07.2026 verlegt. Ein schriftlicher Widerspruch mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am 30.07.2026 bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gründe:
Der Prüfungsstichtag war neu zu bestimmen, da das Prüfungsergebnis des Insolvenzverwalters nicht bis zum ursprünglich vorgesehen Stichtag (22.05.2026) zur Akte gelangt war.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67h IN 360/25
Amtsgericht Hamburg, 17.07.2026