Sicherungsmaßnahme

SF-Bau Xanten GmbH

Xanten

Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur SF-Bau Xanten GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.01.2025, Aktenzeichen 502 IN 10/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
502 IN 10/25
Registerbezug
Kleve, HRB 7452
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
17.01.2025
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Georg F. Kreplin
Im Handelsregister seit
2003
Stammkapital
25.500 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von Baumaßnahmen über Dritte als Generalunternehmer und damit zusammenhängenden Tätigkeiten und Geschäften sowie die Projektentwicklung im Bauwesen und die Betätigung an anderen Unternehmen, die Projektentwicklung im Bauwesen zum Gegenstand haben. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle hiermit mittelbar oder unmittelbar zusammenhängenden Rechtsgeschä …

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 10/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 7452 eingetragenen SF-Bau Xanten GmbH, Georg-Bleibtreu-Str. 10, 46509 Xanten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Patrick Gerstner,

ist am 16.01.2025, um 17:18 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Georg F. Kreplin, Adlerstraße 74, 40211 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

502 IN 10/25
Amtsgericht Düsseldorf, 16.01.2025

Verfahrensverlauf

  1. Masseunzulänglichkeit
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme
Monatsreport und Wochenüberblick kostenlos per E-Mail erhalten