Sicherungsmaßnahme

SerCo Energy GmbH

Gütersloh

Das Amtsgericht Bielefeld hat zur SerCo Energy GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 11.01.2026, Aktenzeichen 43 IN 2/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 2/26
Registerbezug
Gütersloh, HRB 12442
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
11.01.2026
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Frank M. Welsch
Im Handelsregister seit
2021
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Ausführungen von Elektroleistungen aller Art, insbesondere Beratung, Planung, Ausführung, Wartung und Instandhaltungsarbeiten, Installation von Photovoltaikanlagen sowie die Lieferung und Ausführung von neuartigen Heizsystemen mit den dazugehörigen Nebenarbeiten und Materialien und die erforderliche Energieberatung bei Neubauten sowie im Rahmen Altbausanierungen.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 2/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 12442 eingetragenen SerCo Energy GmbH, Chemnitzer Straße 15, 33330 Gütersloh, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Danuta Potrykus, Chemnitzer Str. 15, 33330 Gütersloh

ist am 08.01.2026, um 12:40 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Frank M. Welsch, Barkeystraße 30, 33330 Gütersloh bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

43 IN 2/26
Amtsgericht Bielefeld, 08.01.2026

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme
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