Sicherungsmaßnahme
Sentona Handels- und Beteiligungs GmbH
Essen
Das Amtsgericht Essen hat zur Sentona Handels- und Beteiligungs GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.05.2026, Aktenzeichen 165 IN 226/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Essen
- Aktenzeichen
- 165 IN 226/25
- Registerbezug
- Essen, HRB 35835
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 12.05.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Sabine Liebig
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 226/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 35835 eingetragenen Sentona Handels- und Beteiligungs GmbH, vertr. d. d. Gf., Limbeckerstraße 20-28, 45127 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Jutta Zeim, Marienstraße 6, 31061 Alfeld (Leine),
ist am 12.05.2026, um 10:17 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Sabine Liebig, Haumannplatz 9, 45131 Essen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
165 IN 226/25
Amtsgericht Essen, 12.05.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 35835 eingetragenen Sentona Handels- und Beteiligungs GmbH, vertr. d. d. Gf., Limbeckerstraße 20-28, 45127 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Jutta Zeim, Marienstraße 6, 31061 Alfeld (Leine),
ist am 12.05.2026, um 10:17 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Sabine Liebig, Haumannplatz 9, 45131 Essen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
165 IN 226/25
Amtsgericht Essen, 12.05.2026