Sicherungsmaßnahme
Senkel Logistik GmbH
Bergheim
Das Amtsgericht Köln hat zur Senkel Logistik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.05.2026, Aktenzeichen 70k IN 138/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 70k IN 138/26
- Registerbezug
- Köln, HRB 117130
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 29.05.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Andreas Müller-Stein
- Branchenindikator
- Transport & Logistik (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 138/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 117130 eingetragenen Senkel Logistik GmbH, Heinemannstr. 2, 50126 Bergheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Uwe Senkel, Heinemannstr. 2, 50126 Bergheim
Geschäftszweig: der Betrieb eines Transports- und Logistikunternehmens.
ist am 29.05.2026, um 10:12 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Andreas Müller-Stein, Schützenstr. 5, 50126 Bergheim bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70k IN 138/26
Amtsgericht Köln, 29.05.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 117130 eingetragenen Senkel Logistik GmbH, Heinemannstr. 2, 50126 Bergheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Uwe Senkel, Heinemannstr. 2, 50126 Bergheim
Geschäftszweig: der Betrieb eines Transports- und Logistikunternehmens.
ist am 29.05.2026, um 10:12 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Andreas Müller-Stein, Schützenstr. 5, 50126 Bergheim bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70k IN 138/26
Amtsgericht Köln, 29.05.2026