Insolvenzbekanntmachung
Seniorenzentrum Altenburgstraße GmbH
Sarstedt
Das Amtsgericht Hildesheim hat zur Seniorenzentrum Altenburgstraße GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.06.2026, Aktenzeichen 55 IN 16/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hildesheim
- Aktenzeichen
- 55 IN 16/26
- Registerbezug
- Hildesheim, HRB 205879
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 09.06.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Gesundheit & Pflege (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
55 IN 16/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Seniorenzentrum Altenburgstraße GmbH, Käthe-Paulus-Str. 2a, 31157 Sarstedt (AG Hildesheim, HRB 205879), vertr. d.: Werner Ströer, Gerhart-Hauptmann-Str. 10, 31137 Hildesheim, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 05.06.2026 berichtigt worden.
Statt "Seniorenresidenz Altenburgstraße GmbH, Käthe-Paulus-Str. 2a, 31157 Sarstedt (AG Hildburghausen, HRB 205879)" muss es richtig heißen: "Seniorenzentrum Altenburgstraße GmbH, Käthe-Paulus-Str. 2a, 31157 Sarstedt (AG Hildesheim, HRB 205879)".
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim oder dem Landgericht Hildesheim. Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 09.06.2026
Statt "Seniorenresidenz Altenburgstraße GmbH, Käthe-Paulus-Str. 2a, 31157 Sarstedt (AG Hildburghausen, HRB 205879)" muss es richtig heißen: "Seniorenzentrum Altenburgstraße GmbH, Käthe-Paulus-Str. 2a, 31157 Sarstedt (AG Hildesheim, HRB 205879)".
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim oder dem Landgericht Hildesheim. Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 09.06.2026