Schlusstermin

Seniorenpflegezentrum Lebenswärme Verwaltungs-GmbH

Jameln

Das Amtsgericht Uelzen hat zur Seniorenpflegezentrum Lebenswärme Verwaltungs-GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.09.2026, Aktenzeichen 7 IN 60/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Uelzen
Aktenzeichen
7 IN 60/25
Registerbezug
Lüneburg, HRB 203949
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
14.09.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2012
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
die Vermögensverwaltung sowie die Beteiligung bei der Seniorenpflegezentrum Lebenswärme GmbH & Co. KG
Branchenindikator
Gesundheit & Pflege (nur Firmennamensignal)

Termine und Fristen

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  • Schlusstermin (vorbei)

Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.

Veröffentlichungstext

7 IN 60/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Seniorenpflegezentrum Lebenswärme Verwaltungs-GmbH, Lange Stücke 2, 29499 Zernien, DEUTSCHLAND (AG Lüneburg, HRB 203949), vertr. d.: 1. Petra Zuther, Breustian 11, 29479 Jameln, (Geschäftsführerin), 2. Diana Steinbrenner-Radloff, Breustian 9, 29479 Jameln, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:

Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).

Es wird das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).

Schlusstermin wird bestimmt auf den

30.10.2026.

Der Termin dient der

a) Prüfung ggf. nachträglich angemeldeter Forderungen
b) Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis

Die ggf. ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 1 Woche vor dem oben genannten Termin in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Uelzen, Fritz-Röver-Str. 5, 29525 Uelzen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Uelzen, Fritz-Röver-Str. 5, 29525 Uelzen ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Uelzen, 11.09.2026

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Schlusstermin
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Eröffnung des Verfahrens
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