Vergütungsfestsetzung

SEMETEC Kunststofftechnik GmbH

Wolfsburg

Das Amtsgericht Wolfsburg hat zur SEMETEC Kunststofftechnik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 31.08.2026, Aktenzeichen 25 IN 7/01.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Wolfsburg
Aktenzeichen
25 IN 7/01
Registerbezug
Braunschweig, HRB 100429
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
31.08.2026
Rechtsform
GmbH
Branchenindikator
Industrie & Produktion (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

25 IN 7/01: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SEMETEC Kunststofftechnik GmbH, Brandgehaege 20, 38444 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 100429), vertr. d.: Dipl.-Oec. Michael Nodurft, verstorben am 10.10.25, (Geschäftsführer), werden in Ergänzung zu dem Vergütungsbeschluss vom 02.07.2024 die weiteren Auslagen des vormaligen Insolvenzverwalters Hans-Jürgen Beil auf

EUR
Netto gem. § 8 Abs. 3 InsVV a.F. vom 01.01.2000 bis 31.12.2001

EUR
Umsatzsteuer darauf i.H.v. 19 %

EUR
Gesamtbetrag

festgesetzt. Dem Insolvenzverwalter ist die Entnahme aus der vorhandenen Insolvenzmasse gestattet.

G r ü n d e:

Mit Schreiben vom 30.07.2025 beantragte der neue Insolvenzverwalter, Herr Peter Knöpfel, einen ergänzenden Vergütungsbeschluss hinsichtlich der weiteren Auslagen des vormaligen Insolvenzverwalter, Herr Hans-Jürgen Beil, i.H.v. EUR brutto zu erlassen.

Zur Begründung teilt er mit, dass der Vergütungsbeschluss vom 02.07.2024 die Auslagen des vormaligen Insolvenzverwalters nicht vollständig erfasst hatte. Es habe zur Berechnung der Auslagen nämlich fälschlicherweise den § 8 Abs. 3 InsVV in seiner neuen Fassung angewandt. Es sei jedoch die alte Fassung vom 01.01.2000 anzuwenden, welche noch keine Kappungsgrenze i.H.v. 30 % der Regelvergütung enthielt.

Den Ausführungen des Insolvenzverwalters ist uneingeschränkt zuzustimmen.

Gem. Art. 103a EGInsO sind auf Verfahren, welche vor dem 01.12.2001 eröffnet wurden, die bis dahin geltenden Vorschriften weiter anzuwenden.

Aufgrund des erheblichen Alters dieses Verfahrens (Eröffnung: 01.06.2001) wäre hier tatsächlich der § 8 Abs. 3 InsVV in seiner ersten Fassung vom 01.01.2000 bis 31.12.2001 anzuwenden gewesen.

Da die Kappungsgrenze i.H.v. 30 % der Regelvergütung erst mit der Änderung vom 07.10.2004 in die InsVV einzog, kann der Insolvenzverwalter für die gesamte Dauer der Vergütung eine monatliche Auslagenpauschale i.H.v. 250,00 EUR geltend machen.

Damit ergibt sich für die Auslagen ein Gesamtanspruch i.H.v. EUR.

Abzüglich der aufgrund des Beschlusses vom 02.07.2024 bereits zugebilligten Auslagenpauschale i.H.v. EUR waren demnach noch weitere EUR netto an Auslagen zugunsten des Insolvenzverwalters festzusetzen.

Gem. § 7 InsVV war darauf auch die anfallende Umsatzsteuer festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wolfsburg, Rothenfelder Str. 43, 38440 Wolfsburg; Postfach 100141, 38401 Wolfsburg; Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1273063535525-000216931 oder dem Landgericht Braunschweig, Münzstraße 17, 38100 Braunschweig; Postfach 3049, 38020 Braunschweig; Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach:govello-1257175438670-000185579 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Wolfsburg, 28.08.2026

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Insolvenzbekanntmachung