Sicherungsmaßnahme
Seller GmbH
Kamp-Lintfort
Das Amtsgericht Kleve hat zur Seller GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.10.2025, Aktenzeichen 49 IN 57/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Kleve
- Aktenzeichen
- 49 IN 57/25
- Registerbezug
- Kleve, HRB 16958
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 29.10.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Natascha Habura
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 49 IN 57/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 16958 eingetragenen Seller GmbH, Moerser Straße 76, 47475 Kamp-Lintfort, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Diana Ernestine Thomalla, und Frau Petra Hülsmans,
Geschäftszweig: Der Groß-, Einzel- und Onlinehandel mit Tiernahrung und Zubehör
ist am 29.10.2025, um 14:08 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Natascha Habura, Johannstraße 37, 40476 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
49 IN 57/25
Amtsgericht Kleve, 29.10.2025
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 16958 eingetragenen Seller GmbH, Moerser Straße 76, 47475 Kamp-Lintfort, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Diana Ernestine Thomalla, und Frau Petra Hülsmans,
Geschäftszweig: Der Groß-, Einzel- und Onlinehandel mit Tiernahrung und Zubehör
ist am 29.10.2025, um 14:08 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Natascha Habura, Johannstraße 37, 40476 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
49 IN 57/25
Amtsgericht Kleve, 29.10.2025