Sicherungsmaßnahme

SeKi-Bau GmbH Hoch- und Tiefbau

Ehra-Lessien

Das Amtsgericht Wolfsburg hat zur SeKi-Bau GmbH Hoch- und Tiefbau eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.07.2026, Aktenzeichen 25 IN 67/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Wolfsburg
Aktenzeichen
25 IN 67/26
Registerbezug
Braunschweig, HRB 213034
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
03.07.2026
Rechtsform
GmbH
Branchenindikator
Bau & Handwerk (nur Firmennamensignal)

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

25 IN 67/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SeKi-Bau GmbH Hoch- und Tiefbau, Wittinger Straße 22 A, 38468 Ehra-Lessien (AG Braunschweig, HRB 213034), vertr. d.: Sedat Kizilhan, Oldenburger Koppel 27, 30938 Burgwedel, (Geschäftsführer), wurde der Beschluss vom 29.05.2026 über die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen am 02.07.2026 aufgehoben.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Wolfsburg, 02.07.2026

Verfahrensverlauf

  1. Sicherungsmaßnahme
  2. Sicherungsmaßnahme
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