Masseunzulänglichkeit
Seidel Verpackungen GmbH
Taucha
Das Amtsgericht Leipzig hat zur Seidel Verpackungen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.09.2026, Aktenzeichen 402 IN 1576/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Leipzig
- Aktenzeichen
- 402 IN 1576/26
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 5085
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 07.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 402 IN 1576/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Seidel Verpackungen GmbH, Weststraße 9, 04425 Taucha, Amtsgericht Leipzig , HRB 5085
vertreten durch den Geschäftsführer Frank Eilenberger
vertreten durch den Geschäftsführer Andre Leutbecher
- hat die Insolvenzverwalterin dem Gericht am 04.09.2026 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Es hat sich ergeben, dass das schuldnerische Vermögen zur vollständigen Befriedigung aller Massegläubiger nicht ausreichen wird.
Massekosten und Masseschulden werden nach der Rangordnung des § 209 InsO befriedigt werden.
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Massegläubiger gegen die Insolvenzverwalterin aus bereits erwirkten Titeln sind gemäß § 210 InsO unzulässig.
Zur Wahrung ihrer Rechte werden die Massegläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche bei der Insolvenzverwalterin
Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner, Floßplatz 31, 04107 Leipzig, Website: www.berner-rechtsanwaelte.de, Email geschäftlich: info@berner-rechtsanwaelte.de, Telefon geschäftlich: 0341 241676 0, Telefax: 0341 241676 29
schriftlich geltend zu machen.
Aktenzeichen: 402 IN 1576/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Seidel Verpackungen GmbH, Weststraße 9, 04425 Taucha, Amtsgericht Leipzig , HRB 5085
vertreten durch den Geschäftsführer Frank Eilenberger
vertreten durch den Geschäftsführer Andre Leutbecher
- hat die Insolvenzverwalterin dem Gericht am 04.09.2026 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Es hat sich ergeben, dass das schuldnerische Vermögen zur vollständigen Befriedigung aller Massegläubiger nicht ausreichen wird.
Massekosten und Masseschulden werden nach der Rangordnung des § 209 InsO befriedigt werden.
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Massegläubiger gegen die Insolvenzverwalterin aus bereits erwirkten Titeln sind gemäß § 210 InsO unzulässig.
Zur Wahrung ihrer Rechte werden die Massegläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche bei der Insolvenzverwalterin
Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner, Floßplatz 31, 04107 Leipzig, Website: www.berner-rechtsanwaelte.de, Email geschäftlich: info@berner-rechtsanwaelte.de, Telefon geschäftlich: 0341 241676 0, Telefax: 0341 241676 29
schriftlich geltend zu machen.