Sicherungsmaßnahme
Seeberger Bedachungen GmbH
Ennepetal
Das Amtsgericht Hagen hat zur Seeberger Bedachungen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.03.2026, Aktenzeichen 109 IN 47/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hagen
- Aktenzeichen
- 109 IN 47/26
- Registerbezug
- Hagen, HRB 11891
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 20.03.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 47/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 11891 eingetragenen Seeberger Bedachungen GmbH, Loher Str. 145, 58256 Ennepetal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Seeberger
ist am 20.03.2026, um 11:06 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Ulrike Schraad, Turmhof 15, 42103 Wuppertal bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
109 IN 47/26
Amtsgericht Hagen, 20.03.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 11891 eingetragenen Seeberger Bedachungen GmbH, Loher Str. 145, 58256 Ennepetal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Seeberger
ist am 20.03.2026, um 11:06 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Ulrike Schraad, Turmhof 15, 42103 Wuppertal bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
109 IN 47/26
Amtsgericht Hagen, 20.03.2026