Forderungsprüfung
Secure Consulting Elegance GmbH & Co. KG
Seelze
Das Amtsgericht Hannover hat zur Secure Consulting Elegance GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 01.10.2026, Aktenzeichen 907 IN 330/21 - 6 -.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hannover
- Aktenzeichen
- 907 IN 330/21 - 6 -
- Registerbezug
- Hannover, HRA 205239
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 01.10.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
- Branchenindikator
- Unternehmensdienstleistungen (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
907 IN 330/21 - 6 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Secure Consulting Elegance GmbH & Co. KG, Am Anger 11, 30926 Seelze (AG Hannover, HRA 205239), vertr. d.: 1. Secure Consulting Elegance Verwaltungs GmbH, Am Anger 11, 30926 Seelze, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Chaabane Bukari, 30926 Seelze, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 20.11.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 07.09.2026
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 20.11.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 07.09.2026