Forderungsprüfung
Sebbin Deutschland GmbH
Remagen
Das Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler hat zur Sebbin Deutschland GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 26.10.2026, Aktenzeichen 6 IN 23/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler
- Aktenzeichen
- 6 IN 23/25
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 29680
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 26.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
6 IN 23/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sebbin Deutschland GmbH, c/o Kanzlei Neuwirth & Neuwirth, Alte Straße 14, 53424 Remagen (AG Koblenz, HRB 29680), vertr. d.: 1. Jean-Paul Gérardin, 38 Avenue Joffre, 92250 La Garenne Colombes,, 9 Rue du Pr Albert Fruhinsholz, 54000 Nancy, FRANKREICH, (Geschäftsführer), 2. Patrick Lichtlé, 38 Avenue Joffre, 92250 La Garenne Colombes,, 9 Rue du Pr Albert Fruhinsholz, 54000 Nancy, FRANKREICH, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 20.01.2027 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, 23.10.2026
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 20.01.2027 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, 23.10.2026