Sicherungsmaßnahme

SEAWATER Cubes GmbH

Saarbrücken

Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur SEAWATER Cubes GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.12.2025, Aktenzeichen 60 IN 73/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Saarbrücken
Aktenzeichen
60 IN 73/25
Registerbezug
Saarbrücken, HRB 104875
Bundesland
Saarland
Veröffentlichung
03.12.2025
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Andreas Liebaug
Im Handelsregister seit
2018
Stammkapital
60.428 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Der Handel mit Aquakulturanlagen und -komponenten sowie branchenverwandten Lösungen und der Handel mit Lebensmitteln, insbesondere Fisch und Fischprodukten sowie der Handel mit Küchenutensilien. Ebenfalls zum Unternehmenszweck gehören Beratungs-, Schulungs- und Servicleistungen.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 60 IN 73/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 104875 eingetragenen SEAWATER Cubes GmbH, In den Hallen 34, 66115 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Christian Steinbach, und Frau Carolin Ackermann,

ist am 03.12.2025, um 09:11 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Andreas Liebaug, Gutenbergstraße 23, 66117 Saarbrücken bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

60 IN 73/25
Amtsgericht Saarbrücken, 03.12.2025

Verfahrensverlauf

  1. Masseunzulänglichkeit
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme
Monatsreport und Wochenüberblick kostenlos per E-Mail erhalten