Sicherungsmaßnahme

Seasonbikes GmbH & Co. KG

Lohmar

Das Amtsgericht Köln hat zur Seasonbikes GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.08.2025, Aktenzeichen 70k IN 351/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70k IN 351/25
Registerbezug
Siegburg, HRA 6391
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
18.08.2025
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Insolvenzverwalter
Christoph Nüsser

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 351/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRA 6391 eingetragenen Seasonbikes GmbH & Co. KG, Brühler Str. 25, 50968 Köln, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 22376 eingetragene Seasonbikes Verwaltungsgesellschaft mbH, Brühler Str. 25, 50968 Köln, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christoph Haumann

ist am 15.08.2025, um 12:37 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Christoph Nüsser, Wankelstr. 9, 50996 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

70k IN 351/25
Amtsgericht Köln, 15.08.2025

Verfahrensverlauf

  1. Masseunzulänglichkeit
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme