Forderungsprüfung

Seapack Logistics GmbH

Uetersen

Das Amtsgericht Pinneberg hat zur Seapack Logistics GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.08.2025, Aktenzeichen 71 IN 15/22.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Pinneberg
Aktenzeichen
71 IN 15/22
Registerbezug
Pinneberg, HRB 15070 PI
Bundesland
Schleswig-Holstein
Veröffentlichung
15.08.2025
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2020
Stammkapital
30.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Erbringung von speditionellen Dienstleistungen aller Art, insbesondere die Besorgung von nationalen und internationalen Transportleistungen unterschiedlicher Verkehrsträger und auch die gewerbsmäßige Überlassung von Arbeitnehmern, die Vermietung von Anhängern, Aufliegern und weiterem Transportequipment sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Produktmontage, die Konfektionierung, K …

Termine und Fristen

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  • Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren) (vorbei)

Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.

Veröffentlichungstext

71 IN 15/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Seapack Logistics GmbH, Tornescher Weg 5-7, 25436 Uetersen, vertreten durch die Geschäftsführer Carsten Ebmeier und Marko Zerau
Registergericht: Amtsgericht Pinneberg Register-Nr.: HRB 15070 PI
- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Joachim Beuck, Friedenstraße 7, 25335 Elmshorn, Gz.: 1767/21/JB

1. Die Prüfung der bis 22.09.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 152 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 02.10.2025.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Pinneberg - Insolvenzgericht - 06.08.2025

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Schlusstermin
  3. Forderungsprüfung
  4. Forderungsprüfung
  5. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  6. Insolvenzbekanntmachung
  7. Sicherungsmaßnahme
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