Sicherungsmaßnahme

SeaFair AirCargo GmbH

Hamburg

Das Amtsgericht Hamburg hat zur SeaFair AirCargo GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.09.2025, Aktenzeichen 67h IN 264/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67h IN 264/25
Registerbezug
Hamburg, HRB 122289
Bundesland
Hamburg
Veröffentlichung
16.09.2025
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Finn Peters
Im Handelsregister seit
2012
Stammkapital
50.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
der Betrieb von weltweiten Transport- und Speditionsgeschäften aller Art, insbesondere die Vermittlung und Durchführung von Lufttransportgeschäften, mit Ausnahme solcher Geschäfte, für die es einer behördlichen Genehmigung bedarf.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 264/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 122289 eingetragenen SeaFair AirCargo GmbH, Schwanenwik 35, 22087 Hamburg, führungslos

Geschäftszweig: der Betrieb von weltweiten Transport- und Speditionsgeschäften aller Art, insbesondere die Vermittlung und Durchführung von Lufttransportgeschäften

ist am 16.09.2025, um 10:06 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Finn Peters, Große Elbstraße 45, 22767 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

67h IN 264/25
Amtsgericht Hamburg, 16.09.2025

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Sicherungsmaßnahme
Monatsreport und Wochenüberblick kostenlos per E-Mail erhalten