Forderungsprüfung
SE Baustoffhandel Schwalm-Eder UG (haftungsbeschränkt)
Schwalmstadt
Das Amtsgericht Marburg hat zur SE Baustoffhandel Schwalm-Eder UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 11.09.2026, Aktenzeichen 22 IN 96/25 (28).
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Marburg
- Aktenzeichen
- 22 IN 96/25 (28)
- Registerbezug
- Marburg, HRB 7762
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 11.09.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
Veröffentlichungstext
22 IN 96/25 (28): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des SE Baustoffhandel Schwalm-Eder UG (haftungsbeschränkt), Ostergrundweg 2, 34613 Schwalmstadt, vertr. d. d. GF (AG Marburg , HRB 7762), vertr. d.: Konstantin Elbajew, als GF d. SE Baustoffhandel Schwalm-Eder UG, Grüner Weg 15, 34613 Schwalmstadt, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 09.10.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Marburg, 10.09.2026
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 09.10.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Marburg, 10.09.2026