Sicherungsmaßnahme

SD Bau GmbH

Bad Harzburg

Das Amtsgericht Goslar hat zur SD Bau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.06.2026, Aktenzeichen 33 IN 28/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Goslar
Aktenzeichen
33 IN 28/26
Registerbezug
Braunschweig, HRB 207478
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
17.06.2026
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Christian Hausherr

Veröffentlichungstext

33 IN 28/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SD Bau GmbH, Radaustraße 31, 38667 Bad Harzburg (AG Braunschweig, HRB 207478), vertr. d.: Ekrem Defli, Kampstraße 39, 31224 Peine, (Geschäftsführer), ist am 17.06.2026 um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Hausherr, Bruchtorwall 6, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531/24480-24, Fax: 0531/24480-80 bestellt worden.

Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Goslar, 17.06.2026

Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter:
http://www.amtsgericht-goslar.niedersachsen.de/startseite/wir_ueber_uns/datenschutz/
Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.

Verfahrensverlauf

  1. Abweisung mangels Masse
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Sicherungsmaßnahme